1. Allgemeine Liefer- und Verkaufsbedingungen
der A-Yachts GmbH & Co KG (Fassung Juni 2019)
Palmsdorf 96, 4864 Attersee s. A.
T: +43 7666/20899
F: +43 7666/20899 19
E: office@a-yachts.info
W: www.a-yachts.info
Die nachstehenden Allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen der A-Yachts GmbH & Co KG („A-Yachts“) werden sämtlichen Geschäften zwischen der Verkäuferin und ihren Kunden, welche Verbraucher im Sinne des § 1 Konsumentenschutzgesetzes („KSchG“) in der jeweils geltenden Fassung, sind oder Unternehmen sind, zugrunde gelegt.
1. Geltungsbereich
1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen umfassen alle Geschäfte und damit einhergehenden Vertragsabschlüsse der A-Yachts mit Sitz in 4864 Attersee, Palmsdorf 96, mit ihren Kunden, soweit diese Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG sind oder Unternehmen sind. Die allgemeinen Liefer-und Verkaufsbedingungen gelten Unabhängigkeit von der Art des Abschlusses des Geschäftes, somit auch bei Abschluss des Vertrages unter Zuhilfenahme eines oder mehrerer Fernkommunikationsmittel (insbesondere Telefon, E-Mail, Online-Bestellungen).
1.2. Die Allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen in der jetzigen Fassung gelten für alle gegenwärtige und zukünftige Haupt- und Nebengeschäfte mit dem Kunden bis zur vollständigen Abwicklung des jeweiligen Vertragsverhältnisses. Sie gelten auch für Folgegeschäfte mit demselben Kunden, auch wenn diese nicht nochmals vorgelegt werden.
1.3. Abänderungen dieser Allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen müssen im Einzelnen ausgehandelt werden und sind für die A-Yachts nur verbindlich, soweit eine Unterwerfung schriftlich erfolgt.
2. Vertragsabschluss, Erklärungen
2.1. Sämtliche Angebote der A-Yachts sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Kunden.
2.2. Das Angebot eines Kunden auf Abschluss eines Geschäftes (insbesondere mittels Bestellschein) ist ab Einlangen dieses Angebotes bei der A-Yachts, bei Abgabe des Angebots mittels Fernkommunikationsmittel, ab Übermittlung der Bestätigung des Einlangens des Angebots bei der A-Yachts, als verbindlich abgegeben. Verbindlich abgegeben Angebote des Kunden können nur nach Maßgabe des Punktes 2.3 dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen widerrufen oder abgeändert werden. Die (bloße) Bestätigung des Einlangens eines Angebots durch den Kunden bei der A-Yachts, bindet die A-Yachts nicht und stellt keine gültige Annahme des Angebots dar. Die Annahme des Angebotes erfolgt durch ausdrückliche Annahme oder durch schlüssiges Verhalten, beispielswiese Zusendung der Ware.
2.3. Soweit die A-Yachts beim Kauf von Yachten (auf Grund der Komplexität und damit einhergehenden Prüfung der Durchführbarkeit) nicht binnen drei Wochen, beim Kauf von anderen Waren nicht binnen einer Woche ab Einlangen, bzw. Bestätigung des Einlangens des Angebots, den Vertrag annimmt oder durch schlüssiges Verhalten erfüllt, ist der Kunde an sein Angebot nicht mehr gebunden.
2.4. Die A-Yachts ist berechtigt, nach erfolgter negativer Bonitätsprüfung des Kunden, trotz erfolgter Annahme, von der Vertragserfüllung einseitig zurückzutreten.
2.5. Erklärungen durch Mitarbeiter der A-Yachts ohne entsprechende Vollmacht, binden die A-Yachts nicht gegenüber den Kunden.
2.6. Die A-Yachts ist berechtigt, Erklärungen gegenüber dem Kunden, sowie an diesen gerichtete Schriftstücke, an die der A-Yachts zuletzt bekanntgegebene E-Mail- oder Postadresse abzugeben und zu senden. Der Kunde verpflichtet sich dazu, im Rahmen der Vertragsabwicklung der A-Yachts eine Änderung der Anschrift oder der E‑Mail Adresse bekanntzugeben. Die A-Yachts ist berechtigt, auch Rechnungen oder Mahnungen elektronisch per E-Mail zuzustellen.
2.7. Elektronische Willenserklärungen gelten als im Zeitpunkt der tatsächlichen Kenntnisnahme als zugegangen, beziehungswiese, wenn sie in den Machtbereich des Empfängers gelangen, beziehungsweise abrufbar sind und unter gewöhnlichen Umständen mit ihrer Kenntnisnahme gerechnet werden kann (§ 12 ECG).
3. Preise, Kostenvoranschlag
3.1. Alle Preise sind, soweit im Einzelnen nicht anders angegeben, zu Preisen in Euro, exklusive Umsatzsteuer ausgewiesen. Bei Bezahlung des Kaufpreises im Rahmen einer Überweisung, werden alle Euro-fixgebundenen Währungen akzeptiert, Bargeschäfte sind ausgeschlossen. Maßgeblich sind die in den Prospekten oder dem Aushang angeführten Preise, welche jeweils, ausgenommen offensichtlicher Schreibfehler (insbesondere Zahlenstürze), bis auf Widerruf Gültigkeit besitzen. Sämtliche Preise der Verkäuferin gelten ab Lieferwerk/Sitz (ex works) ohne Verpackung, Nachlass und Mehrwertsteuer, zuzüglich allfälliger Preiserhöhungen wegen Steigerung der Gestehungskosten (insbesondere Materialpreise, Löhne, Generalunkosten) zwischen Bestellung und tatsächlicher Lieferung an den Kunden.
3.2. Sämtliche Nebenkosten gehen zulasten des Kunden, insbesondere sind alle mit der Lieferung zusammenhängende zusätzliche Kosten im Rahmen des Imports und Exports von Waren, damit verbundene Abgabe (Zoll), Spesen und Kosten vom Kunden zu tragen. Zusätzliche Kosten welche durch die Lieferung an die vom Kunden angegebene Adresse entstehen, sind von diesem zu tragen.
3.3. Bei sämtlichen von der A-Yachts zu erbringenden zusätzlichen Dienstleistungen, insbesondere bei der Lieferung der Yacht an eine vom Käufer bestimmte Adresse, beim Zusammensetzen der Yacht vor Ort, beim Zu-Wasser-lassen oder beim Riggen, handelt es sich um vom Kauf der Yacht unabhängige und getrennt zu erbringende Dienstleistungen, welche durch die A-Yachts, auch gegebenenfalls unter Zuhilfenahme Dritter (andere Unternehmen oder Subunternehmen), erfüllt und dem Kunden vollständig in Rechnung gestellt werden. Sämtliche mit der Erbringung dieser zusätzlichen Dienstleistungen einhergehende Kosten, einschließlich der Kosten der beauftragten Dritten, sind vom Kunden zu tragen; diesbezüglich getätigte Vorausleistungen der A-Yachts sind dieser zu ersetzen.
3.4. Nach Vertragsabschluss ist die A-Yachts berechtigt die Preise einseitig in für den Kunden zumutbaren Ausmaß anzupassen, soweit dies unter billiger Berücksichtigung aller für die Preisbemessung maßgebenden Umstände sachlich gerechtfertigt ist und diese nicht von der A-Yachts einseitig abhängig ist; dies mitumschließt etwaige Preiserhöhungen, sowie auch Preissenkungen gleichermaßen. Das Recht der Preisanpassung besteht insbesondere wenn sich Lieferanten- und/oder Materialpreise ändern, sowie insbesondere wenn eine Änderungen von Normen oder behördlicher Verfügungen eine Erhöhung des Preises zufolge hat oder sich der Kaufpreis auf Grund von Änderungen des Vertragsgegenstandes im Sinne des Punktes 5.6 dieser Liefer- und Verkaufsbedingungen verändert.
3.5. Postalisch oder im Wege des E-Mail Verkehrs zugestellte Rechnungen sind binnen zwei Wochen zu beeinspruchen; soweit keine rechtzeitige Beeinspruchung erfolgt, gilt das Schweigen des Kunden als Erklärung den Saldo anzuerkennen.
3.6. Trotz gewissenhafter und sorgfältiger Kalkulation wird für die vollkommene Richtigkeit der Kostenvoranschläge keine Gewähr übernommen. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von mehr als 15% ergeben, so wird die A-Yachts den Kunden unverzüglich verständigen. Handelt es sich um eine im Rahmen der Vertragserfüllung unvermeidliche Kostenüberschreitung von weniger als 15%, ist eine gesonderte Verständigung des Kunden nicht notwendig wobei die Kosten trotzdem in Rechnung gestellt werden dürfen. Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge können durch die A-Yachts dem Kunden zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.
4. Zahlungsbedingungen, Zahlungsplan, Zahlungsverzug
4.1. Soweit der A-Yachts nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die an der Zahlungsfähigkeit des Kunden zweifeln lassen, ist die A-Yachts berechtigt, eine Sicherheitsleistung vom Kunden zu verlangen, beziehungsweise bei Nichterlag dieser Sicherheitsleistung einseitig vom Vertrag unter Aufhebung der bisherigen Leistungspflichten – jedoch unter Zurückhaltung des bezahlten Kaufpreises für allfällige der A-Yachts entstandenen Kosten – zurückzutreten oder die Leistung zurückzuhalten. Für beim Kunden eingetretene nachteilige Folgen des Rücktrittes oder der Zurückhaltung der Leistung gegenüber dem Kunden auf Grund dieser Bestimmung, haftet die A-Yachts nicht und trifft die B-Yachts keine Verantwortung oder Verpflichtungen.
4.2. Soweit im Einzelnen keine anderslautende Zahlungsvereinbarung schriftlich abgeschlossen wurde, hat der Kunde bei Kaufabschluss von Yachten binnen 5 Tagen ab Annahme des Angebots durch die A-Yachts eine Anzahlung von 40% des Brutto-Kaufpreises (Einlangen auf dem Konto der A-Yachts) spesenfrei zu zahlen. 40% des Brutto-Kaufpreises sind sofort ab Fertigstellung der Laminierarbeiten und Abrufung durch A-Yachts zu zahlen. Die restlichen 20% des Brutto-Kaufpreises sind eine Woche vor Fertigstellung der Yacht fällig.
4.3. Die A-Yachts beginnt erst nach Annahme des Angebots und Einlangen der Anzahlung mit der Bearbeitung des Auftrags (Produktion). Das Produkt wird erst nach Zahlung des gesamten Kaufpreises übergeben.
4.4. Bei anderweitigen Produkten (außer Yachten) der A-Yachts, oder bei durch die A‑Yachts zu erbringende zusätzliche Dienstleistungen im Sinne des Punktes 3.3. dieser Allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen, hat der Kunde, soweit im Einzelfall nicht schriftlich abweichend vereinbart, den gesamten Kaufpreis sofort (Einlangen auf dem Konto der A-Yachts) Abzugs-und spesenfrei zu zahlen.
4.5. Teilleistungen können dem Kunden mittels Teilrechnungen in Rechnung gestellt werden und sind binnen 14 Tagen (Einlangen auf dem Konto der A-Yachts) zur Zahlung fällig.
4.6. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist die A-Yachts dazu berechtigt 12% Verzugszinsen über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz zu fordern. Bei Verzug mit Zinszahlungen ist die A-Yachts dazu berechtigt Zinseszinsen in der Höhe von 12% zu verrechnen.
4.7. Alle einlangenden Zahlungen werden der Reihe nach zuerst auf Abgaben, Gebühren Einbringungskosten, Verzugszinsen und dann auf das ausstehende Kapital angerechnet. Soweit titulierte und nicht titulierte Forderungen bestehen, werden eingehende Zahlungen zuerst auf nicht titulierte Forderungen angerechnet.
4.8. Mit der zweckentsprechenden Eintreibung verbundene Kosten bei Zahlungsverzug, sind vom Kunden zu tragen, darunter fallen Mahnung, Verzugszinsen und Spesen für die Beauftragung eines Inkassobüros. Eine Aufrechnung des Kunden mit Forderungen gegenüber der A-Yachts ist nicht zulässig.
4.9. Im Falle des Zahlungsverzugs oder der Verletzung von sonstigen Vertragsbestimmungen durch den Kunden ist die A-Yachts berechtigt, unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder die Erfüllung der Leistung zu verweigern. Alle hiermit einhergehenden Nachteile des Kunden trägt dieser, etwaige der A-Yachts dadurch entstehende Kosten sind der A-Yachts durch den Kunden zu ersetzen. Bei Zahlungsverzug ist die A-Yachts berechtigt, aber nicht verpflichtet, zu mahnen.
5. Erfüllung des Vertrages, Gefahrenübergang, Fristen, Lieferung
5.1. Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, sind sämtliche Waren vom Kunden an der Adresse der A-Yachts auf eigenes Risiko und eigene Kosten nach Fertigstellung und damit verbundener Information des Kunden unverzüglich abzuholen.
5.2. Der Lauf einer Frist, welche durch die A-Yachts einzuhalten ist (insbesondere Lieferfristen), beginnt erst ab Einlangen der kompletten Anzahlung oder weiterer vereinbarter Zahlungen auf dem Konto der A-Yachts. Soweit der Kunde nicht rechtzeitig bezahlt und es dadurch zu Lieferverzögerungen kommt, ist die A-Yachts nicht in Lieferverzug und dem Kunden erwachsen hieraus keinerlei Rechte.
5.3. Im Zeitpunkt der bedungenen Übergabe geht jegliches Risiko und die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.
5.4. Soweit der Kunde mit der Abholung des Kaufgegenstandes in Verzug gerät, gehen Gefahr und Zufall zum Zeitpunkt der bedungenen Übergabe auf den Kunden über. Bei Annahmeverzug ist die A-Yachts berechtigt eine Einstellgebühr zu verrechnen.
5.5. Soweit der Kunde einseitige Abänderungen des ursprünglichen Vertrages und der damit zusammenhängenden Leistung begehrt, ist die A-Yachts berechtigt einen neuen Liefertermin zu bestimmen.
5.6. Die A-Yachts ist berechtigt, geringfügige oder sachlich gerechtfertigte und dem Kunden zumutbare Konstruktions- und Formänderung unter zeitnaher Information des Kunden einseitig vorzunehmen, soweit diese zur auftragsgemäßen Umsetzung notwendig oder nützlich sind. Dies gilt insbesondere für Änderungen auf Grund der Einführung von Normen oder auf Grund von behördlichen Verfügungen.
5.7. Soweit ausdrücklich oder schriftlich Lieferung vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung an die zuletzt der A-Yachts angegeben Adresse unter Inanspruchnahme verkehrsüblicher Versendungsart nach Wahl der A-Yachts. Soweit eine Versandart auf Wunsch des Kunden gewählt wird, geht Gefahr und Zufall mit der ordnungsgemäßen Übergabe an den gewünschten Versanddienst über.
5.8. Behördliche Genehmigungen, Meldungen oder erforderliche Zustimmungen, im Zusammenhang mit der Lieferung der Yachten, sind, soweit schriftlich nicht abweichend vereinbart, vom Käufer zu erwirken und vorzunehmen.
5.9. Soweit schriftlich nicht abweichend vereinbart, beginnt die Lieferfrist nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises und Übergabe an den Versanddienst, sowie nach Erfüllung aller, auch nach Maßgabe dieser Liefer- und Verkaufsbedingungen, festgesetzter Obliegenheiten durch den Käufer.
5.10. Liefer-und Leistungsverzögerungen, insbesondere auf Grund von höherer Gewalt, Betriebsstörungen, ausstehenden Genehmigungen, Meldungen und/oder Zustimmungen im Sinne des Punktes 5.8 dieser Allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen, auf Grund von Streik, Aussperrungen, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln oder behördlichen Anordnungen, auch wenn diese im Einzelfall durch von der A-Yachts beauftragte Dritte verursacht wurde, berechtigen die A-Yachts, die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Verzögerungszeit hinauszuschieben.
5.11. Die A‑Yachts ist zu Teillieferungen und zu Teilleistungen und bei entsprechender Ankündigung auch zur vorzeitigen Lieferung berechtigt.
6. Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrechte
6.1. Alle Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der A-Yachts (Eigentumsvorbehalt). Dies gilt auch, soweit sich der Kaufgegenstand aus mehreren Teilen, von denen einzelne bereits bezahlt wurden, zusammensetzt.
6.2. Der Kunde hat bis zur vollständigen Bezahlung, das Eigentum der A-Yachts sorgfältig zu behandeln, zu warten, instandzuhalten, soweit erforderlich zu reparieren und zu versichern. Die Weiterveräußerung, Vermietung, Verpachtung, Verpfändung, oder sonstige Weitergabe des Vorbehaltseigentums ist nur nach schriftlicher Zustimmung der A-Yachts gestattet. Soweit Dritte im Rahmen eines Exekutionsverfahrens Rechte gegen den Kunden und auf den Kaufgegenstand geltend machen, ist der Kunde unverzüglich dazu verpflichtet, die A-Yachts davon in Kenntnis zu setzen und den Exekutionsberechtigten auf das Eigentum der A-Yachts am Kaufgegenstand hinzuweisen. Der Kunde ist dazu verpflichtet, das Eigentum der A-Yachts auf eigene Kosten entsprechend zu verteidigen.
6.3. Der Kunde ist dazu verpflichtet, alle Schäden und Kosten welche der A-Yachts aufgrund einer Intervention eines Dritten auf den Kaufgegenstand und der damit zusammenhängenden notwendigen Abwehr entstehen, zu ersetzen, insbesondere in diesem Zusammenhang entstehende Kosten einer Rechtsvertretung.
6.4. Bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises beim Verkauf von Yachten, ist A-Yachts dazu berechtigt, soweit Yachten vor Bezahlung des gesamten Kaufpreises dem Kunden übergeben wurden, den Typenschein einzubehalten.
6.5. Für mitgelieferte Standardsoftware gelten jene Lizenzbestimmungen, die der Kunde direkt mit dem jeweiligen Softwarehersteller abschließt.
7. Rücktritt
7.1. Das Rücktrittsrecht richtet sich grundsätzlich nach den Bestimmungen des ABGB. Ein Rücktrittsrecht bei Verträgen über Waren die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden, oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für die Rücksendung geeignet sind, besteht bei Verträgen im Fernabsatz nach § 18 Abs 1 Z 3 FAGG nicht.
7.2. Der Kunde hat das Recht bei einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen zurückzutreten, die zwingenden Bestimmungen des FAGG bleiben unberührt. Das Rücktrittsrecht beginnt mit Einlangen der Waren beim Kunden, beziehungsweise mit Bereitstellung bei Abholung.
7.3. Im Falle von im Fernabsatz abgeschlossener Verträge über Dienstleistungen behält sich die A-Yachts vor, soweit der Kunde keinen Verzicht nach § 10 FAGG abgibt, nicht vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung zu beginnen. Wünscht der Kunde die Aufnahme und Verrichtung des Auftrages vor Ablauf der Rücktrittsfrist, ist er dazu angehalten, der A-Yachts ein unter Verzicht auf das Rücktrittsrecht gerichtetes schriftliches Verlangen auf vorzeitige Vertragserfüllung zu übermitteln.
7.4. Im Falle eines berechtigten Rücktritts hat der Kunde die empfangene Ware unverzüglich zurückzustellen und ein angemessenes Benutzungsentgelt nach Festsetzung durch die A-Yachts, einschließlich einer Entschädigung für damit verbundene Minderungen des Wertes der Ware zu bezahlen.
7.5. Tritt der Käufer, ohne dazu gesetzlich berechtigt zu sein, mit Einverständnis der A-Yachts vom Kaufvertrag zurück, so hat dieser ohne Nachweis eines konkreten Schadens 30% der Auftragssumme als Entschädigung für entgangenen Gewinn und die entstandenen Kosten zu zahlen.
7.6. Ein Rücktrittsrecht des Kunden im Falle eines Lieferverzuges der A‑Yachts besteht nicht.
7.7. Ein Rücktrittsrecht des Kunden vom ursprünglichen Vertrag (insbesondere Bau der Yacht) bei Verzug mit zusätzlichen Dienstleistungen im Sinne der Punktes 3.3. dieser Allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen, ist ausgeschlossen. Der Ausschluss des Rücktritts besteht unabhängig davon, ob die Dienstleistung durch die A‑Yachts selbst oder einen hierzu beauftragten Dritten durchgeführt wurde und unabhängig davon, wer den Unternehmer oder Subunternehmer zur Leistung bestimmt oder beauftragt hat.
7.8. Soweit der Kunde zahlungsunfähig und/oder überschuldet ist, hat die A-Yachts das Recht alle offenen Forderungen sofort fällig zu stellen.
8. Gewährleistung
8.1. Soweit in diesem Vertrag nicht anders vereinbart, gelten die gesetzlichen Gewährleistungs-und Haftungsbestimmungen.
8.2. Zugesicherte Eigenschaft im Sinne des § 922 ABGB sind nur solche, die von der A‑Yachts ausdrücklich zugesichert wurden. Nicht ausdrücklich zugesichert sind Produktbeschreibungen, Angaben in Prospekten oder Allgemeine Angaben der A‑Yachts oder Dritter.
8.3. Bei allfälligen Gewährleistungsansprüchen ist die A-Yachts dazu berechtigt diese zu verweigern, wenn die Verbesserung unmöglich oder verglichen mit anderen Abhilfemaßnahmen, mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden ist.
8.4. Die Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich zwei Jahre für bewegliche Sachen und wird bei gebrauchten beweglichen Sachen auf ein Jahr verkürzt. Ist der Kunde Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr.
8.5. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, soweit der Kunde das Produkt weiterveräußert, den Kaufgegenstand von fremder Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert oder wenn der Kunde die Vorschriften über die Behandlung des Produkts (Yacht) nicht befolgt.
8.6. Die A-Yachts haftet nicht für von fremder Seite erzeugte Waren. Im Falle eines Defektes aufgrund von fremd erzeugter Waren ist die A-Yachts dazu bereit die Ansprüche gegen Dritte an den Kunden abzutreten.
8.7. Die Gewährleistung ist für Mängel ausgeschlossen, die aufgrund von nicht von der A-Yachts getätigter Anordnungen, Montage oder auf Grund der Nichtbeachtung der Installationserfordernisse entstehen. Die Erstinbetriebnahme der Yacht und alle damit zusammenhängende Arbeiten (insbesondere das Zusammensetzen der Yacht vor Ort, das Zu-Wasser-lassen oder das Riggen) erfordern Fachkompetenz und größte Sorgfalt, diese Arbeiten sollten somit nur unter Aufsicht von Fachpersonal der A‑Yachts vorgenommen werden.
8.8. Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Kunden müssen innerhalb der Gewährleistungsfrist gerichtlich geltend gemacht werden, soweit diese nicht ausdrücklich durch die A-Yachts schriftlich anerkannt wurden. Ein Anspruch auf Wandlung oder Preisminderung besteht nur nach der gesetzlichen Maßgabe. Bei Verbesserung bzw. Austausch ist der A-Yachts eine angemessene Zeit zu gewähren.
8.9. Angaben, Zusicherungen oder sonstige Erklärungen der A-Yachts sind nicht als Garantien im Sinne von § 880a ABGB zu verstehen; die A-Yachts gibt Garantien im Rechtssinne nur schriftlich ab.
9. Schadenersatz, Haftungsbeschränkung
9.1. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzugs der Leistung der A-Yachts sind auf vorsätzliches oder krass fahrlässiges Verhalten und der Höhe nach mit 10% des Brutto-Kaufpreises beschränkt, die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Haftung für Mangelfolgeschäden, Zinsverluste und entgangenen Gewinn ist zur Gänze ausgeschlossen.
9.2. Die A-Yachts haftet nicht für technische Störungen beim Betrieb der Webseite oder fremde Inhalte.
9.3. Soweit der Kunde vom Vertrag zurücktritt, ist dieser zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen die A-Yachts nicht berechtigt.
9.4. In diesem Punkt 9 angeführten Haftungsbeschränkungen gelten auch für allfällige Ansprüche gegen Mitarbeiter, Dienstnehmer, Gesellschafter, Organe und Erfüllungsgehilfen der A-Yachts.
9.5. Die A-Yachts haftet nicht für Schäden am Produkt, die durch Dritte im Rahmen der Erbringung zusätzlich vereinbarter Dienstleistungen im Sinne des Punktes 3.3. dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, verursacht werden. Soweit der A-Yachts Ansprüche gegen Dritte zustehen, ist diese grundsätzlich dazu bereit, diese an den Kunden abzutreten.
10. Datenschutz und Werbemaßnahmen, Geheimhaltung
10.1. Im Falle des Vertragsabschlusses ist die A-Yachts dazu berechtigt die von den Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für die Dauer der Vertragsabwicklung zu erheben und zu verarbeiten; personenbezogene Daten sind Daten, aufgrund derer eine Person direkt oder indirekt identifiziert werden kann.
10.2. Die A-Yachts erstellt anonymisierte Nutzerprofile der Kunden für Zwecke der Werbung, der Marktforschung und der bedarfsgerechten Gestaltung von Angeboten. Jedem Kunden steht gegen diese Verwendung der Daten ein Widerspruchsrecht zu, welches schriftlich auszuüben ist. Nach Anfrage der Kunden erteilt die A-Yachts unentgeltlich Auskunft über die im Zusammenhang mit den Kunden gespeicherten personenbezogenen Daten.
10.3. Der Kunde kann jederzeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses um Berichtigung und Löschung der personenbezogenen Daten ersucht.
10.4. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, telefonisch, durch elektronische Datenübertragung, schriftlich oder persönlich über aktuelle Angebote, Waren und Leistungen der A-Yachts informiert zu werden. Diese Erklärung kann jederzeit unentgeltlich widerrufen werden.
10.5. Der Kunde erklärt unwiderruflich, über sämtliche ihm von der A-Yachts oder ihrer Vertragspartner zugänglich gemachten und zur Verfügung gestellten, oder auf Grund dieses Vertragsverhältnisses, über wie auch immer in Erfahrung gebrachte Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Stillschwiegen zu bewahren und solche ohne Zustimmung der B-Yachts Dritten in keiner wie immer gearteten Weise zugänglich zu machen.
11. Allgemeine Bestimmungen
11.1. Zahlungs- und Erfüllungsort sämtlicher Leistungen ist 4864 Attersee, Österreich.
11.2. Auf sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der A-Yachts und dem Kunden und aller daraus ableitbaren Ansprüche gilt zwischen dem Kunden und der A-Yachts österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Verweisungs- und Kollisionsnormen und des UN Kaufrechts, als vereinbart.
11.3. Soweit der Kunde seinen Ort der gewöhnlichen Beschäftigung oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Gerichtssprengel Attersee hat, gilt für sämtliche Streitigkeiten zwischen der A-Yachts und dem Kunden das am Sitz der A-Yachts sachlich zuständige Gericht als vereinbart. Die A-Yachts behält sich jedoch vor, Klagen gegen den Kunden am allgemeinen Gerichtsstand einzubringen.
11.4. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Liefer-und Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine andere wirksame Bestimmung die nach ihrem Inhalt und Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt.
11.5. Zur einfacheren Lesbarkeit der Bestimmungen wird in diesen Allgemeinen Liefer-und Verkaufsbedingungen die männliche Schreibweise „der Kunde“ verwendet. Die Schreibweise mitumfasst alle Geschlechter gleichermaßen ohne jegliche Diskriminierung.
2. Allgemeine Einkaufsbedingungen A-Yachts GmbH & Co KG
Stand 21.3.2019
1. Geltung: Unsere Bestellungen erfolgen ausschließlich auf Grund unserer Allgemeiner Einkaufsbedingungen (AGB). Anderslautende AGB des Lieferanten (LI) oder Abweichungen erlangen nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden. Sie gelten dann auch nur für den konkreten Geschäftsfall. Unser Schweigen auf die an uns zugesandten Unterlagen, wie etwa Lieferantenbestätigungen, Lieferscheine, Rechnungen etc., gilt keinesfalls als Annahme anderslautender AGB. Unsere AGB gelten auch für jegliche Folgegeschäfte.
2. Form: Nur schriftlich erteilte Bestellungen sind wirksam. Bestellungen sind unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Jedenfalls gilt die Lieferung an uns/Ausführung unserer Bestellung/Erbringung der Dienstleistung als vollinhaltliche Anerkennung unserer AGB durch den LI.
3. Erfüllungsort: Das ist der Firmensitz des Bestellers, abgeladen frei Lager (Warenannahmestelle) oder gemäß Auftrag des Bestellers.
4. Spezifikation: Die Spezifikation des Produktes/der Leistung ist in der Bestellung definiert. Eine Änderung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Bestellers möglich. Modelle, Muster, sonstige Spezifikationsunterlagen bleiben unser Eigentum, eine Verwendung für Dritte ist nicht gestattet.
5. Vertragspflicht: Erhebliche Verletzungen der Vertragspflicht durch den LI, die einen wesentlichen Nachteil für den Besteller mit sich bringen, berechtigen diesen, vom Auftrag ohne Setzung einer Nachfrist zurückzutreten und Schadenersatz zu fordern.
6. Verzug: Die in der Bestellung angegebenen Liefertermine sind Fixtermine. Bei Lieferverzug ist der Besteller berechtigt
- von der Bestellung ganz oder teilweise jederzeit ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurück zu treten,
- seinen Bedarf anderswo zu decken. De säumige LI trägt die Mehrkosten,
- ohne Führung eines Schadens- oder Verschuldensnachweises ein Pönale von 0,5% des Waren oder Dienstleistungswertes pro Tag des Lieferverzuges einzubehalten
- Die Entscheidung der jeweiligen Vorgangsweise liegt ausschließlich beim Besteller
7. Stornorecht: Der Besteller ist berechtigt, bis zur Lieferung gegen Ersatz der tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Kosten vom Vertrag zurück zu treten.
8. Prüfpflicht und Übernahme: Die Übernahme der Waren und Leistungen erfolgt ausschließlich unter Vorbehalt. Die Anwendung des § 377 UGB (Mängelrüge) wird einvernehmlich aufgehoben. Unsere Zahlung bedeutet keine vorbehaltlose Annahme der Ware. Der LI übernimmt die Gewähr, dass seine Leistungen/Lieferungen eine mangelfreie, vorschriftsmäßige Beschaffenheit und Ausführung haben, der Bestellung, den am Erfüllungsort geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, den zur Anwendung kommenden Standards des Bestellers, den einschlägigen Normen sowie den üblichen und anerkannten Regeln und Stand der Technik entsprechen und haftet für die Erfüllung seiner Gewährleistungs-verpflichtungen. Es liegt im Aufgabenbereich des LI, die Eignung der nach der Bestellung zur Anwendung kommenden Standards, Normen und Richtlinien zu prüfen.
9. Gewährleistung: Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab restloser Auslieferung bzw. Inbetriebnahme. Für ausgetauschte Lieferungen bzw. Nachbesserungen beginnt die Frist neu zu laufen. Als Mangel gilt auch das Nichterreichen zugesagter/bestätigter Eigenschaften/Leistungen. Treten innerhalb der Gewährleistungsfrist Mängel auf, ist der LI verpflichtet, die mangelhafte Leistung nach unserer Wahl kostenlos auszutauschen, zu verbessern, oder den Preis zu mindern. Alternativ sind wir auch berechtigt zu wandeln. Der LI haftet uns für sämtlichen Nachteil und Schaden, der aus der mangelhaften Lieferung/Leistung resultiert, insbesondere für Folgeschäden und entgangenem Gewinn. Ersatzansprüche sind der Höhe nach nicht begrenzt. Ausschlüsse oder Einschränkungen der Haftung für fehlerhafte oder mangelhafte Leistungen oder für Folgeschäden sind uns gegenüber wirkungslos. Der LI haftet auch bei Vorliegen von nur leichter Fahrlässigkeit. Gerügte Mängel können innerhalb von 2 Jahren ab Ende der Gewährleistungsfrist gerichtlich geltend gemacht werden.
10. Lieferpapiere: Auf dem Lieferschein und der Rechnung muss unsere Bestellnummer aufscheinen. Ist dies nicht der Fall, wird die Ware nicht angenommen bzw. die Rechnung zu unserer Entlastung an den LI retourniert.
11. Zahlung: Die Zahlungsfrist beginnt nach Lieferungs- bzw. Rechnungserhalt, was immer später ist. Dies gilt sowohl für Nettozahlungen als auch für Skontozahlungen.
12. Zessionsverbot: Nur mit ausdrücklicher Zustimmung der A-Yachts GmbH & Co KG darf die Forderung des LI an Dritte übertragen werden.
13. Geschützte Zeichen: Namen, Warenzeichen und Logos des Bestellers oder einer verbundenen Gesellschaft sind durch Urheber-, Marken- und andere Schutzrechte geschützt und dürfen durch Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Rechteinhaber nicht im geschäftlichen Verkehr benutzt werden. Insbesondere ist deren Verwendung in Kommunikationsmaßnahmen des LI – z. B. in Presseinformationen, Broschüren oder Werbeanzeigen – nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die Kommunikationsabteilung des Bestellers gestattet.
14. Gerichtsstand: Der Gerichtsstand ist Wien.
15. Anzuwendendes Recht: Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich, wie es zwischen Inländern Anwendung findet (das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen).
16. Sonstiges: Sollte es zu Widersprüchen zwischen den AGB und der Bestellung kommen, gilt vorrangig die Bestellung. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.